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   LAG Berlin, 12.12.1990 - 13 Sa 84/90   

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https://dejure.org/1990,5853
LAG Berlin, 12.12.1990 - 13 Sa 84/90 (https://dejure.org/1990,5853)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12.12.1990 - 13 Sa 84/90 (https://dejure.org/1990,5853)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 13 Sa 84/90 (https://dejure.org/1990,5853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitskampf; Streik; Lohnfortzahlung; Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit; Gewerkschaft; Anscheinsbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit während des Arbeitskampfs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 1492
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 589/86

    Feiertagslohnzahlung und Streik

    Auszug aus LAG Berlin, 12.12.1990 - 13 Sa 84/90
    Das ist u.a. dann der Fall, wenn wegen eines Arbeitskampfes nicht gearbeitet wird (BAG Urteil von 31. Mai 1988 - 1 AZR 589/86 - NZA 1988, 886, zu II der Gründe).

    (vgl. Seiter, a.a.O., S. 242; BAG Urteil vom 31. Mai 1988, a.a.O., zu II 1 der Gründe).

    So kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß alle Arbeitnehmer, die bei Streikbeginn nicht zur Arbeit erscheinen, Streikteilnehmer sind, wie im Falle der vor Streikbeginn erkrankten Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 31. Mai 1988, a.a.O., zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 17.12.1964 - 2 AZR 72/64

    Streik - Arbeitskampf - Krankengeldzuschuß - Krankheit

    Auszug aus LAG Berlin, 12.12.1990 - 13 Sa 84/90
    Dabei kann eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung nicht davon abhängen, ob in einem solchen fall trotz des Streiks eine Beschäftigungsmöglichkeit bestanden hat, dies z.B. wegen Betriebsstillegung nicht möglich war oder im Falle einer rechtmäßigen Aussperrung eine derartige Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beschäftigung und Zahlung des nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Arbeitsentgelts nicht bestanden hat (vgl. BAG Urteil vom 17. Dezember 1964 - 2 AZR 72/64 - AP Nr. 39 zu § 1 Arb. Krank 4 der Gründe; BAG Urteil vom 7. Juni 1988, a.a.O. zu III 2 a der Gründe).

    Denn diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bezieht sich auf § 1 des bis zur Neufassung des Arbeiterkrankheitsgesetzes vom 12. Juli 1961 geltenden Lebensstandardprinzips und nicht auf das Lohnausfallsprinzip der Lohn- und Gehaltsbestimmungen im Krankheitsfalle der §§ 1 LFZG, 616 BGB, 63 HGB, 133 c GewO (vgl. BAG Urteil vom 17. Dezember 1964, a.a.O., zu 3 und 4 der Gründe).

  • BAG, 07.06.1988 - 1 AZR 597/86

    Aussperrung erkrankter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin, 12.12.1990 - 13 Sa 84/90
    Es gilt daher das Lohnausfallsprinzip (vgl. BAG Urteil vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG, zu 2 a der Gründe, m.v.N.; BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - NZA 1986, 193; BAG Urteil vom 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - NZA 1988, 890, zu III 1 der Gründe).

    Dabei kann eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung nicht davon abhängen, ob in einem solchen fall trotz des Streiks eine Beschäftigungsmöglichkeit bestanden hat, dies z.B. wegen Betriebsstillegung nicht möglich war oder im Falle einer rechtmäßigen Aussperrung eine derartige Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beschäftigung und Zahlung des nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Arbeitsentgelts nicht bestanden hat (vgl. BAG Urteil vom 17. Dezember 1964 - 2 AZR 72/64 - AP Nr. 39 zu § 1 Arb. Krank 4 der Gründe; BAG Urteil vom 7. Juni 1988, a.a.O. zu III 2 a der Gründe).

  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus LAG Berlin, 12.12.1990 - 13 Sa 84/90
    Ob ein zum Beweis des ersten Anscheins hinreichender typischer Geschehensablauf gegeben ist, erfordert zunächst die Ermittlung eines allgemeinen Erfahrungssatzes als einer aus allgemeinen Umständen gezogenen tatsächlichen Schlußfolgerung, die auf den festgestellten Sachverhalt angewendet werden kann (BGH NJW 1984, 432; BGH Urteil vom 2. Dezember 1986 - VI ZR 252/85 - NJW 1987, 1694, zu II 2 b der Gründe).
  • BGH, 02.12.1986 - VI ZR 252/85

    Haftung des Herstellers mangelhaften Fertigpreßfutters - Anforderungen an einen

    Auszug aus LAG Berlin, 12.12.1990 - 13 Sa 84/90
    Ob ein zum Beweis des ersten Anscheins hinreichender typischer Geschehensablauf gegeben ist, erfordert zunächst die Ermittlung eines allgemeinen Erfahrungssatzes als einer aus allgemeinen Umständen gezogenen tatsächlichen Schlußfolgerung, die auf den festgestellten Sachverhalt angewendet werden kann (BGH NJW 1984, 432; BGH Urteil vom 2. Dezember 1986 - VI ZR 252/85 - NJW 1987, 1694, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 17/59

    Streikbeginn - Abwehraussperrung - Krankheit

    Auszug aus LAG Berlin, 12.12.1990 - 13 Sa 84/90
    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Februar 1961 (- 1 AZR 17/59 - AP Nr. 31 zu § 1 ArbKrankhG) behandelt einen Sonderfall und steht der vorliegend vertretenen Rechtsanwicht schon deshalb nicht entgegen.
  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83

    Lohnfortzahlungsanspruch bei weiterer unabhängiger Erkrankung nach einem

    Auszug aus LAG Berlin, 12.12.1990 - 13 Sa 84/90
    Es gilt daher das Lohnausfallsprinzip (vgl. BAG Urteil vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG, zu 2 a der Gründe, m.v.N.; BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - NZA 1986, 193; BAG Urteil vom 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - NZA 1988, 890, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 652/86

    Nachgewährung von Freischichten wegen Krankheit

    Auszug aus LAG Berlin, 12.12.1990 - 13 Sa 84/90
    Es sichert den arbeitsunfähigen Arbeitnehmern während der Dauer ihrer Krankheit die Vergütung, die sie verdient hätten, wenn sie nicht arbeitsunfähig krank gewesen wären (BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 652/86).
  • BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 599/76

    Unbezahlter Sonderurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Abbedingung der

    Auszug aus LAG Berlin, 12.12.1990 - 13 Sa 84/90
    Es gilt daher das Lohnausfallsprinzip (vgl. BAG Urteil vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG, zu 2 a der Gründe, m.v.N.; BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - NZA 1986, 193; BAG Urteil vom 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - NZA 1988, 890, zu III 1 der Gründe).
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 87/68

    Versicherungspflicht währendi Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus LAG Berlin, 12.12.1990 - 13 Sa 84/90
    Er verliert daher mit Beginn des Streiks den Anspruch auf die Vergütung (BSozG Urteil vom 15. Dezember 1971 - 3 RK 87/68 - AP Nr. 46 zu Artikel 9 Grundgesetz, zu 4 der Gründe; Brecher, Anm. 3 a u. b zu BAG AP Nr. 31 zu § 1 ArbKranhG).
  • BAG, 06.08.1986 - 5 AZR 607/85

    Organspende - Organspender - Transplantation - Anspruch auf Lohnfortzahlung -

  • LAG Berlin, 29.01.1991 - 10 Sa 97/90

    Arbeitskampf: Entgeltfortzahlung und Arbeitsunfähigkeit

    Ein anderer Teil der Literatur (Schaub, a.a.O., S. 1287; Kaiser/Dunkel, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl. 1984, § 1 Rdnr. 101; Schmatz/Fischwasser, Vergütung bei Krankheit und Mutterschaft, § 1 Rdnr. 82) und zwei LAG-Entscheidungen (LAG Hamburg, Urteil vom 06.06.1985 - 7 Sa 16/85 - mitgeteilt von Colneric, a.a.O., Rdnr. 656, Fn. 2; LAG Berlin, Urteil vom 12.12.1990 - 13 Sa 84/90 - Revision nicht zugelassen, n.v.; vgl. auch das weitere Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 20.09.1990 - 4 Sa 58/90 -, Revision nicht zugelassen, n.v.) nehmen den entgegengesetzten Standpunkt ein.

    Die Revision war nach § 64 Abs. 2 ArbGG zuzulassen, weil das Urteil zumindest von dem Urteil der 13. Kammer des LAG Berlin vom 12. Dezember 1990 (13 Sa 84/90) abweicht (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) und weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG).

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